Zweiradklassen
Unsere Zweiradklassen
Klasse AM
Ab 15 Jahre Fahrerlaubnis und Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum
und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 50 cm³ Hubraum, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 4 kW Leistungsgewicht
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Klasse A1
Ab 16 Jahren Leichtkrafträder
- Motorrad
Bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW
Motorleistung
Leistungsgewicht von mind. 0,1kW/kg
Klasse A2
Ab 18 Jahren Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von mind. 0,2kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
Klasse A
Ab 20 Jahren mit Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 35 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr
als 15 kW
Ab 24 Jahren: Direkteinstieg möglich
Klasse A mit SZ 80
Ab 21 Jahren: Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80
Erlaubt zunächst Krafträder der Klasse A2 (bis 35 kW)
Ab 24 Jahren automatisch Berechtigung für alle Krafträder ohne weitere Prüfung
Spart Zeit und Kosten im Vergleich zum stufenweisen Erwerb
Klasse B196
Erweiterung des Führerscheins der Klasse B
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum, max. 15 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
Voraussetzung: mindestens 25 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Teilnahme an einer Fahrerschulung (4 Theorie- und 9 Praxisstunden)
Ab aufs Bike! Unser Fuhrpark
Erwerb der Fahrerlaubnis
Mindestalter
- AM: 15 Jahre
- A1: 16 Jahre
- A2: 18 Jahre
- A: Ab 24 Jahre (Direkteinstieg) oder ab 20 Jahre (mit 2 Jahren Vorbesitz A2)
- A mit SZ 80: Ab 21 Jahre (Fahren von A2-Motorrädern) und ab 24 Jahre (automatisch A-Klasse)
- B196: 25 Jahre und 5 Jahre Klasse B
Praktische Ausbildung
In der praktischen Ausbildung lernst du alles, was du für sicheres Motorradfahren brauchst. Vom richtigen Auf- und Absteigen über Schalten und Bremsen bis hin zum Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen.
Je nach Führerscheinklasse sind verschiedene Sonderfahrten erforderlich:
Grundfahraufgaben auf dem Übungsgelände
Fahren im Stadtverkehr
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Fahren bei Dunkelheit

Sonderfahrten
Je nach Führerscheinklasse sind verschiedene Sonderfahrten vorgeschrieben.
Diese helfen dir, Erfahrungen in unterschiedlichen Verkehrssituationen zu sammeln.
| Führerscheinklasse | Überlandfahrten | Autobahnfahrten | Nachtfahrten |
|---|---|---|---|
| AM | Keine | Keine | Keine |
| A1 (Ersterwerb) | 5 | 4 | 3 |
| A2 (Ersterwerb) | 5 | 4 | 3 |
| A (Ersterwerb) | 5 | 4 | 3 |
| A mit SZ 80 | 5 | 4 | 3 |
*Bei Führerscheinerweiterung entsprechend weniger
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